Wildecker Ferienbutze, Gartenstr. 1 in 36208 Wildeck

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Wildecker Ferienbutze (im Folgenden „Ferienbutze“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Ferienwohnungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienbutze. Die Ferienbutze ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Die Ferienbutze tritt als Vermittler und Vermieter der Appartements und Ferienwohnungen der Kategorie „Kleine Butze“ und „Butze mit Aussicht“ in Kraft.
  3. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z. B. Ferienwohnungen- aufnahme- oder Pauschalreiseverträgen, die mit der Ferienbutze abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  4. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn die Ferienbutze diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Ferienbutze zustande. Der Ferienbutze steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung anzunehmen.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn die Ferienbutze dies ausdrücklich gestattet. Die Ferienbutze kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.

§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise, Rauchverbot

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer und Apartments erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Haustiere können nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gegen gesonderte Berechnung mitgebracht werden. Grundsätzlich sind Haustiere in der Ferienbutze jedoch verboten.
  2. Der Vertragspartner haftet der Ferienbutze für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der Ferienbutze erhalten, verursacht werden.
  3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird die Ferienbutze den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einer räumlich nahe gelegenen Ferienwohnung gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat die Ferienbutze vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  4. Gebuchte Zimmer, Apartments bzw. Ferienwohnungen stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Ferienbutze das Recht, gebuchte Zimmer/Apartments/Ferienwohnungen nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
  5. Die Zimmer/Apartments/Ferienwohnungen müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein. Danach kann die Ferienbutze über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.30 Uhr 25% der Übernachtungsrate in Rechnung stellen, ab 15 Uhr 80% und ab 17 Uhr 100% der Übernachtungsrate (Tagespreis).
  6. In sämtlichen Zimmern/Apartments/Ferienwhonnungen und öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist das Rauchen verboten. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von mindestens 50,00 Euro in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich die Ferienbutze vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise.

§ 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

  1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste der Ferienbutze. Die Preise für zusätzliche Leistungen (nicht Übernachtungsrate) sowie sämtliche Preise aller Zimmer, der Apartments sowie der Ferienwohnungen verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat die Ferienbutze das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15 % vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Die Ferienbutze ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100 % der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  2. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar, per Paypal oder als Vorab-Überweisung zu zahlen. Die Ferienbutze ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  3. Der Zahlungsanspruch der Ferienbutze ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als dem Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist die Ferienbutze berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt die Ferienbutze, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100 % der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  5. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung der Ferienbutze nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit  schriftlicher Zustimmung der Ferienbutze abgetreten werden.

§ 5 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung

  1. Reservierungen des Vertragspartners sind nach der Annahme der Ferienbutze für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser, soweit nicht anders vereinbart, folgenden Schadenersatz zu leisten:
    1. Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung oder Reduzierung bis vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums der Ferienbutze zugeht.
    2. Bei/Für Buchung eines oder mehrerer Zimmer/ Apartments/ Ferienwohnungen:
      Schadenersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen für die ersten drei gebuchten Nächte, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als bis zur vertraglich vereinbarten Zeit vor Beginn des Leistungszeitraums dem Hotel zugeht.
    3. Schadenersatz i.H.v. 100 % des Wertes der bestellten Leistungen bei Buchung der HotDeal-Rate.
  2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hotels nicht gegeben oder geringer ist.
  3. Die oben genannten Fristen gelten gleichermaßen für das Hotel, ohne dass dadurch die Bestimmungen des §7 dieser AGB berührt werden.

§ 6 Rücktritt / Kündigung der Ferienbutze

  1. Die Ferienbutze ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§314) berechtigt, wenn
    1. der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt.
    2. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Ferienbutze nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist.
    3. der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht.
    4. der Vertragspartner den Namen der Ferienbutze mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht.
    5. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Ferienbutze untervermietet werden.
    6. die Ferienbutze begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienbutze in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  2. Die Ferienbutze hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch die Ferienbutze begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch der Ferienbutze auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 7 Haftung der Ferienbutze, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

  1. Die Ferienbutze haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Ausnahmsweise haftet die Ferienbutze für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
    1. die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
    2. aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Eine Haftung der Ferienbutze für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
  4. Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch die Ferienbutze eingesetzte Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Ferienbutze eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, in der Ferienbutze anzuzeigen.
  6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff BGB.
  7. Fahrzeuge, die auf dem Hotelgelände abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Hotelgelände abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet die Ferienbutze nicht.
  8. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  9. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen die Ferienbutze aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

§ 8 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Besteht die Leistungspflicht der Ferienbutze neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogramms als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
  4. Die Ferienbutze haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

§ 9 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der Ferienbutze.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher wird der Geschäftssitz der Ferienbutze als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
  4. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. 
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Der Gast haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen, eine Haftung der Ferienbutze für Schäden des Gastes, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ferienbutze trifft ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches (Mit-) Verschulden. Soweit die Ferienbutze für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Ferienbutze von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes der Ferienbutze bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Ferienbutze gehen zu Lasten des Gastes und der Gast haftet dafür, soweit die Ferienbutze diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Ferienbutze pauschal erfassen und berechnen.
  3. Störungen an von der Ferienbutze zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Ferienbutze diese Störungen nicht zu vertreten hat.